Zinsen gemäß den neuen höhren Zinssatzes
Ab dem 1. Januar 2016 gilt ein erhöhter Zinssatz bei Zahlnungsverzug gemäß der Verordnung des Finanzministers vom 17. Dezember 2015.
Ab dem 1. Januar 2016 gilt ein erhöhter Zinssatz bei Zahlnungsverzug gemäß der Verordnung des Finanzministers vom 17. Dezember 2015.