Neue Termine bei der Beantragung eines Konkurses
Ab dem 1. Januar 2016 wird ein Schuldner mehr Zeit haben um Konkurs zu beantragen. Diese Gesetzesänderungen führt das Restrukturisierungsgesetz (poln. Prawo restrukturyzacyjne) ein.
Ab dem 1. Januar 2016 wird ein Schuldner mehr Zeit haben um Konkurs zu beantragen. Diese Gesetzesänderungen führt das Restrukturisierungsgesetz (poln. Prawo restrukturyzacyjne) ein.
Ab dem 1. Januar 2016 müssen Klageschriften Informationen darüber enthalten, ob die Streitparteien bevor sie vor Gericht zogen, einen Mediationsversuch unternommen haben.
Ab dem 1. Januar 2016 gilt ein erhöhter Zinssatz bei Zahlnungsverzug gemäß der Verordnung des Finanzministers vom 17. Dezember 2015.
Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2421 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens wurde u.a. das Europäische Mahnverfahren für geringfügige Forderungen dahin ausgeweitet, dass nun Forderungen bis zu einer Höhe von 5000 Euro damit eingefordert werden können.